Hinweis zur Batterieverordnung
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch auch uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Hörwunder(24) - Hörakustik-Meister-Betrieb
Einzelunternehmen Katrin Schubert
Oberer Markt 17
94535 Eging am See
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne befindet sich die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.