Hinweis zur Batterieverordnung

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch auch uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Hörwunder(24) - Hörakustik-Meister-Betrieb

Einzelunternehmen Katrin Schubert

Oberer Markt 17

94535 Eging am See

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne befindet sich die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.

Hinweise zur Batterieverordnung

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit